GARANTIEBESTIMMUNGEN

Die Tastenwerk GmbH gewährt auf alle ausgeführten Reparaturen oder verkaufte Occasion Instrumente eine gesonderte Garantie nach den nachstehenden Bedingungen. Eventuelle Ansprüche des Käufers auf Nacherfüllung und Schadensersatz bei Mängeln bleiben bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen daneben erhalten.

1. Garantiedauer
Die Garantie gilt für alle Dienstleistungen und Occasion Instrumente und beträgt ab dem Kaufdatum (Datum der Rechnung) drei Jahre wenn nicht anders angegeben.

2. Garantieinhalt
Die Garantie umfasst ausgeführte Arbeiten, Material-, Konstruktions- und Fertigungsfehler, vorausgesetzt, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorhanden war und das Gerät vom Käufer sachgemäß behandelt wurde. Die Garantie beinhaltet entweder die kostenlose Reparatur, den Austausch des defekten Teils bzw. der defekten Teile oder den Austausch des gesamten Geräts gegen ein gleichwertiges Gerät. Der Tastenwerk GmbH obliegt insoweit das entsprechende Wahlrecht.

3. Garantiefall
Bei auftreten eines Störfalls/Mangels ist umgehend die Tastenwerk GmbH telefonisch oder schriftlich per Email zu informieren und diesem ist das aufgetretene Problem ausführlich zu schildern. Kann das Problem auf diesem Wege nicht gelöst werden, wird ein Tastenwerk GmbH Mitarbeiter, oder ein vom Tastenwerk GmbH bestimmter Spezialist vor Ort den Störfall/Mangel beheben.

4. Der Garantieanspruch entfällt

  • bei unsachgemäßer Bedienung, Behandlung und Lagerung (z.B.Schäden durch Feuchtigkeit über 60% relative Luftfeuchtigkeit, Trockenheit unter 40 % relative Luftfeuchtigkeit, hohe oder tiefe Temperaturen). Bei einem Schadensfall behält sich das Tastenwerk vor den Standort des Instrumentes über einen Zeitraum von 12 Monate mit einem Datenlogger zu überprüfen.

  • bei Reparaturen, Reparaturversuchen, Änderungen jeglicher Art und bei Einsatz von fremden Ersatzteilen usw., die von jemand anderem als von dem Tastenwerk GmbH oder von ihr autorisierten Betrieben vorgenommen wurden.

  • bei unsachgemäßer Transportverpackung und unsachgemäßemTransport.

  • bei unsachgemäßen mechanischen Einwirkungen auf das Gerät oder auf Teile des Gerätes.

    bei sämtlichen Ereignissen wie z.B. bei Sturz, Aufprall, Beschädigung, Brand, Erdbeben, Überschwemmungsschäden, Blitzschlag, etc.

4. Garantie im Ausland

  • Für das Ausland gelten zusätzliche Garantiebestimmungen:
    Anreise wird separat verrechnet.
    Es bedarf, wenn immer möglich, ein durch die Tastenwerk GmbH autorisierten Klavierbauer*in der/die vor Ort aufgeboten wird und die Garantiearbeiten ausführt.
    Die Garantiearbeiten müssen vorher abgesprochen werden.
    Die Rechnung muss direkt an die Tastenwerk GmbH gestellt werden.


Tastenwerk GmbH

Winterthurerstrasse 20

8006 Zürich

Geschäftsführer: Stefan Blumer & Silvan Stürzinger

Tel. +41 44 506 87 92

E-Mail: info@tastenwerk.ch